Anpassung Schweizer MWST-Sätze per 01. Januar 2024

1.1 Ausgangslage:

Die Schweizer Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die Annahme der Reform bedeutet, dass ab 01.01.2024 neue Mehrwertsteuersätze gelten. Sie betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch die Konsumenten. Auch wenn die MWST-Umstellung erst zum Jahreswechsel erfolgt, gibt es bereits im laufenden Jahr 2023 gewisse Auswirkungen auf die Rechnungsstellung und Abrechnung.


1.2 Anpassung der Steuersätze:

Ab dem 1. Januar 2024 gelten laut MWST-Info 19 folgende Steuersätze:

Effektive Abrechnungsmethode:

BisherNEU
Normalsatz7.70%8.10%
Reduzierter Satz2.50%2.60%
Sondersatz für Beherbergungsleistung3.70%3.80%

Saldosteuersätze (SSS) sowie Pauschalsteuersätze:


1.3 Anwendung der Steuersätze:

Was muss man beachten bei der Anwendung des Steuersatzes?

Massgebend für den anwendbaren Steuersatz ist der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung.

Nicht Massgebend sind:

  • der Zeitpunkt der Rechnungsstellung
  • der Zeitpunkt der Zahlung
  • Übergang von Nutzen und Gefahr

Was gilt es bei der Leistungserbringung zu beachten?

Als Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung gilt:

  • bei Bauleistungen (und sonstigen werkvertraglichen Lieferungen)
    • die Arbeitsausführung am Bauwerk z.B. Montage (für den Übergang zu den neuen Steuersätzen ist es wichtig, dass angefangene Arbeiten korrekt mit Teilzahlungsgesuchen abgegrenzt werden)
  • bei sonstigen Lieferungen
    • der Zeitpunkt der Verschaffung oder Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über den Gegenstand
  • bei Dienstleistungen
    • der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung

Wann gelten die alten und wann die neuen Steuersätze?

Wie sieht die Wechselmöglichkeit bei der Saldosteuersatz- (SSS) bzw. Pauschalsteuersatzmethode (PSS) aus?

Freiwilliger Wechsel

  • Wurde mit der Saldosteuersatzmethode abgerechnet, kann auf die effektive Abrechnungsmethode Ende Jahr gewechselt werden
  • Bei PSS erst nach 3 Jahre
  • der Wechsel hat auf Beginn einer Steuerperiode zu erfolgen

→ Zur Saldosteuersatzmethode zurück, muss während mindestens 3 Jahren, bei PSS 10 Jahre effektiv abgerechnet werden

→ Art. 37 Abs. 4 MWSTG

→ Eine Änderung der SSS bzw. PSS Sätze ist ein Wechselgrund, nicht aber bei einer generellen Steuersatzerhöhung

Hinweis:

→ Der Wechselantrag ist spätestens 60 Tage nach Beginn einer Steuerperiode zu stellen Art. 81 Abs. 1 MWSTV

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie grössere Investitionen planen und mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen. Dabei erstellen wir Ihnen gerne eine Überschlagsrechnung und zeigen Ihnen auf, welche Abrechnungsmethode für Sie am besten ist.

Wann sollten die Sätze bei Kassensystemen angepasst werden?

Falls Sie ein Kassensystem im Einsatz haben, sollten Sie die Anpassung der MWST-Sätze bereits jetzt in Angriff nehmen, damit alles bereit ist per 01. Januar 2024. Gerne unterstützen wir Sie bei der Anpassung oder Sie nehmen mit dem Hersteller des Kassensystems Kontakt auf.

Welche MWST-Spezialitäten sind zu beachten?

  • Bildungsleistungen: Abgrenzung ist teils schwierig und individuell zu beurteilen
  • Gesundheitswesen: Achtung bei Praxisgemeinschaften, Ausnahme der Steuer (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG)
  • Fahrtenbuch (Boardbuch): Anwendung wurde konkretisiert u.a. mit zwingenden Angaben

1.4 Auswirkungen der MWST-Erhöhung

Was sind die Auswirkungen auf die Konsumenten?

  1. Preisanstieg: Eine Erhöhung der MWST führt in der Regel zu Preisanstiegen für Waren und Dienstleistungen. Verbraucher werden höhere Kosten für Produkte und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Kleidung, Elektronik und Freizeitaktivitäten feststellen.
  2. Budgetanpassungen: Haushalte müssen möglicherweise ihr Budget anpassen, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen. Dies könnte bedeuten, weniger Geld für Unterhaltung, Urlaub oder andere Ausgaben zur Verfügung zu haben.
  3. Kaufverhalten: Die höheren Preise könnten das Kaufverhalten der Konsumenten beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass einige Käufer weniger ausgeben oder auf preiswertere Alternativen umsteigen.

Was sind die Auswirkungen auf Unternehmen?

  1. Kostenmanagement: Unternehmen müssen ihre Kostenstruktur überdenken und gegebenenfalls anpassen, um die höheren MWST-Sätze zu berücksichtigen. Dies kann bedeuten, dass sie höhere Preise an die Verbraucher weitergeben müssen.
  2. Wettbewerbsfähigkeit: Die Erhöhung der MWST kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens in Bezug auf Preisgestaltung und Margen beeinflussen. Unternehmen müssen strategische Entscheidungen treffen, um ihre Marktstellung zu behaupten.
  3. Buchführung und Compliance: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die neuen Steuersätze korrekt in ihre Buchführung integrieren und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies erfordert möglicherweise zusätzliche Ressourcen und Schulungen.

Was können Konsumenten und Unternehmen tun?

  1. Budgetplanung: Konsumenten sollten ihre Haushaltspläne überarbeiten und gegebenenfalls Ausgabenprioritäten setzen. Unternehmen sollten ihre Budgets und Preisstrategien anpassen.
  2. Beratung: Konsumenten und Unternehmen können von einer steuerlichen Beratung profitieren, um die besten Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der MWST-Erhöhung zu ermitteln.
  3. Suche nach Einsparungen: Konsumenten können nach Möglichkeiten suchen, um bei Einkäufen Geld zu sparen, wie z.B. den Kauf von Aktionsangeboten oder die Nutzung von Rabattaktionen. Unternehmen können ihre Prozesse optimieren und Kosten senken.
  4. Überlegte Investitionen: Sowohl Konsumenten als auch Unternehmen sollten ihre Investitionen sorgfältig abwägen und sicherstellen, dass sie langfristig von ihren Entscheidungen profitieren.

Die Erhöhung der MWST ab dem 01.01.2024 wird zweifellos Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Sowohl Konsumenten als auch Unternehmen müssen sich auf diese Änderung vorbereiten und proaktiv handeln, um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen. Eine sorgfältige Planung und Beratung können dabei helfen, die Auswirkungen zu minimieren und eine stabile finanzielle Zukunft zu gewährleisten.

Das Team der GMTC Treuhand & Consulting AG steht Ihnen gerne bei weiteren Fragen oder Anliegen zur Verfügung.

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