Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Zinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an.
Die Verzinsung der Pensionskassenguthaben dümpelte in den letzten Jahren auf sehr tiefem Niveau.
Für das Jahr 2024 wird der Mindestzinssatz nun – gegen den Willen der Versicherungsbranche – um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent erhöht.
Dies bedeutet, dass Vorsorgeguthaben gemäss dem Bundesgesetz über die Die Zinssätze für Bundessteuern werden jährlich überprüft, um sie dem aktuellen Zinsniveau anzupassen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz für Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus auf 4,75 Prozent angehoben (zuvor jeweils 4 Prozent).
Der Vergütungszinssatz für freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 Prozent (zuvor 0 Prozent).
Wer seine Steuern frühzeitig bezahlt, darf also wieder mit ansehnlichen Zinserträgen rechnen.
Die angepassten Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannte Wasser, Zoll, Stempelabgaben und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.