Sozialversicherungen – Beiträge ab 2024
1.1 AHV/ALV: An den Lohnabzügen für das Jahr 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahr nichts geändert. Diese betragen: Beiträge Unselbständigerwerbende Total Arbeitnehmerbeitrag AHV 8.70% 4.35% IV 1.40% 0.70% EO 0.50% 0.25% Total vom AHV-Bruttolohn 10.60% 5.30% ALV (bis CHF 148’200 Jahreseinkommen 2.20% 1.10% Jeweils zuzüglich FAK-Beiträge und Verwaltungskostenzuschläge je nach Ausgleichskasse zu Lasten Arbeitgeber. Beiträge … Weiterlesen