Wer Google Ads und Facebook Ads schaltet hat sich eventuell schon folgende Fragen gestellt: Wo ist meine Facebook Abrechnung ersichtlich? Wie verbuche ich den Google Ads Auszug korrekt? Darf ich Vorsteuer abziehen bei Facebook und Google Werbung oder gilt die Bezugssteuer?
Wo finde ich meine Google und Facebook Ads Rechnungen?
Als Erstes muss man die Facebook und Google Abrechnungen erst einmal ausfindig machen. Gar nicht mal so einfach, wie man denkt. Die Rechnungen von Facebook und Google für Werbeanzeigen sind keine klassischen Rechnungen, wie man es sich in der Schweiz gewöhnt ist. Somit muss man sich hier mit den Kontoauszügen begnügen, wo allerdings nie ganz klar ist wer effektiv Leistungserbringer ist. So finden Sie Ihre „Rechnung“
- Google Ads: Im Google Ads Dashboard anmelden > Unter „Tools und Einstellungen“ unter dem Punkt Abrechnung auf „Dokumente“ klicken > Hier finden sich nun die jeweiligen Kontoauszüge von Google Ads, welche Sie herunterladen und ablegen können
- Facebook & Instagram Ads: Als Administrator im Werbeanzeigemanager auf den Bereich „Rechnung“ gehen (oder im Business Manager auf „Abrechnung“ > Wähle dein Werbekonto aus und den passenden Zeitraum am besten „Laufzeit“ (oben rechts) um alle Transaktionen zu sehen > Du siehst nun sämtliche Transaktionen und kannst diese in der Spalte „Handlung“ herunterladen als PDF
Wie verbuchen: MWST oder Bezugssteuer?
Da wie bereits erwähnt auf den Auszügen von Facebook und Google Ads der effektive Leistungserbringer nicht komplett klar dargelegt ist, sind die AGBs ein Indiz für den effektiven Leistungserbringer. Die AGBs zu Google Ads findet man unter folgendem Link: payments.google.com/paymentsinfofinder . Hier kann man nun Produkt (Google Ads), Land der Rechnungsadresse (Schweiz CH) und Wàhrung (CHF) auswählen und erhält die Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited angezeigt. Gemäss UID Register ist diese Firma nicht eingetragen und somit nicht MWST pflichtig in der Schweiz, also giltet Bezugssteuer.
Bei den Facebook Rechnungen ist folgender Absender ersichtlich: Facebook Ireland Limited (VAT Reg. No. IE9692928F). Auch diese Firma ist nicht im UID Register eingetragen und somit keine Mehrwertsteuerpflicht für die Schweiz vorhanden. Auch hier gilt also die Bezugssteuer.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden für die korrekte Verbuchung von Facebook & Google Ads:
Bei Google Ads ist es Google Irland Limited > Laut UID Register nicht eingetragen, somit Bezugssteuer
Bei Facebook ist es Facebook Irland Limited > Laut UID Register nicht eingetragen, somit auch Bezugssteuer.
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Guten Tag,
besten Dank für die Erläuterungen.
Google Irland Ltd. macht doch weltweit einen Umsatz von >100’000 und das sicherlich aus mit ihren Services in der Schweiz.
Müssten die sich nicht in der Schweiz ordentlich mit einer MWST-Nr. registrieren lassen und die MWST von 8.1% draufschlagen?
Damit dürften könnten wir die Vorsteuer in Abzug bringen.
Besten Dank.
Daniel Hofmann
Besten Dank für Ihre Anfrage. Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich dem Empfängerortsprinzip, Google welche die Rechnungen jeweils für Google Ads stellen, werden von Google Ireland betreut und weisen somit keine MWST auf. Wenn Sie jedoch effektiv MWST-Pflichtig sind, ist es vermutlich für Sie ein Nullsummenspiel, da die sogenannte Bezugssteuer abgeliefert und im gleichen Zug wieder zurück gefordert werden kann. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne bei uns melden. Beste Grüsse, GMTC Treuhand St. Gallen.
Wie sieht es aus, wenn ich als Schweizer Agentur diese Drittkosten an Schweizer Kunden weiter verrechne? Muss dann auf den Betrag MwSt dazugerechnet werden oder nicht? Vielen Dank.
Wenn Sie als MWST-Pflichtiges Unternehmen die Kosten an ein Schweizer Unternehmen weiterverrechnen, müssen Sie darauf die MWST erheben. Somit ja. Beste Grüsse, GMTC Treuhand St. Gallen.